BAUWERKSBUCH // WIEN
Bauwerksbuch Wien erstellen lassen
Für viele Wiener Gebäude besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung und Registrierung eines Bauwerksbuchs. ETB unterstützt bei Bestandsaufnahme, Dokumentation, Aufbereitung und den erforderlichen Unterlagen.
Frist für Gebäude vor 1919
31.12.2027
Frist für Gebäude 1919 bis 1944
31.12.2030
Standort Scheibbs · Leistungen in Wien
Fristen
Welche Frist gilt für mein Gebäude?
Für bestehende Gebäude ist das Jahr der Ersterrichtung maßgeblich; spätere Zu- oder Umbauten ändern dieses maßgebliche Errichtungsjahr nicht.
Gebäude vor 1919
31.12.2027
Für Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden.
Gebäude 1919–1944
31.12.2030
Für Gebäude, die zwischen 1. Jänner 1919 und 1. Jänner 1945 errichtet wurden.
Neu-, Zu- und Umbauten
Vor Fertigstellungsanzeige
Bei den gesetzlich erfassten Neu-, Zu- und Umbaumaßnahmen ist das Bauwerksbuch im Zusammenhang mit der Fertigstellungsanzeige zu erstellen und zu registrieren.
Für die konkrete Beurteilung eines Gebäudes ist unter anderem das maßgebliche Jahr der Ersterrichtung relevant.
Ausnahmen
Welche Gebäude sind ausgenommen?
Nicht für jedes Gebäude besteht eine Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuchs.
Ob für ein konkretes Gebäude eine Verpflichtung besteht, sollte anhand der Gebäudedaten und der geltenden Wiener Bauordnung geprüft werden.
Grundlagen
Was ist ein Bauwerksbuch?
Das Bauwerksbuch dient der strukturierten Dokumentation bestimmter sicherheitsrelevanter Bauteile und des Gebäudezustands.
Es schafft eine Grundlage für die regelmäßige Überprüfung und dokumentierte Erhaltung des Gebäudes. Das Bauwerksbuch dient der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben.
Eine Befundung stellt keine Garantie dar, dass sämtliche tatsächlich vorhandenen Schäden erkannt werden.
- • Welche relevanten Bauteile vorhanden sind
- • Welche regelmäßigen Überprüfungen erforderlich sind
- • Wann die erstmalige Überprüfung erfolgt
- • Welche Prüfintervalle vorgesehen sind
- • Welche Ergebnisse dokumentiert werden
- • Welche Baugebrechen festgestellt wurden
- • Welche Maßnahmen zur Behebung vorgesehen sind
- • Welche relevanten baulichen Änderungen dokumentiert werden
Inhalte
Welche Unterlagen und Angaben gehören in das Bauwerksbuch?
Die erforderlichen Inhalte richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
- 01Baubewilligungen
- 02Fertigstellungsanzeigen bzw. Benützungsbewilligungen
- 03relevante Bauteile mit regelmäßiger Überprüfung
- 04Zeitpunkt der erstmaligen Überprüfung
- 05zukünftige Überprüfungsintervalle
- 06Anforderungen an die überprüfenden Personen
- 07Ergebnisse der durchgeführten Überprüfungen
- 08aktuelles Verzeichnis der Baugebrechen
- 09gegebenenfalls Plan zur Behebung festgestellter Baugebrechen
- 10Dokumentation relevanter Maßnahmen oder Änderungen
Diese Übersicht stellt die typischen Inhalte dar und bildet nicht jede denkbare Unterlage eines konkreten Projekts vollständig ab.
Befugnis
Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen?
Die Stadt Wien nennt für die Erstellung insbesondere entsprechend befugte Ziviltechniker*innen, Baumeister*innen sowie gerichtlich beeidete Sachverständige mit entsprechendem Fachgebiet.
Für die erstmalige Überprüfung gelten ebenfalls besondere Anforderungen an die fachliche Befugnis und Unabhängigkeit.
ETB Hoch- und Tiefbau GmbH verfügt über die entsprechende Befugnis als Baumeister.
Ob die konkrete Leistung im jeweiligen Fall durch ETB erbracht werden kann, wird anhand des Gebäudes und des erforderlichen Leistungsumfangs geprüft.
Leistungsumfang
Was wir für Sie übernehmen können
Vom Erstgespräch bis zur Vorbereitung der Registrierung.
01
Erstgespräch
Klärung des Gebäudes, Baujahres und vorhandener Unterlagen.
02
Unterlagen sichten
Sichtung vorhandener Pläne, Baubewilligungen und weiterer relevanter Unterlagen.
03
Bestandsaufnahme
Erfassung des Gebäudes und der für das Bauwerksbuch relevanten Bereiche.
04
Fotodokumentation
Dokumentation relevanter Bauteile und festgestellter Auffälligkeiten.
05
Aufbereitung
Strukturierung der erforderlichen Informationen und Unterlagen.
06
Bauwerksbuch
Erstellung bzw. Zusammenstellung des Bauwerksbuchs entsprechend dem erforderlichen Umfang.
07
Registrierung
Unterstützung bei den für die Registrierung erforderlichen Unterlagen und Angaben.
Wir unterstützen bei der Vorbereitung und den erforderlichen Unterlagen für die Registrierung.
Bauakt
Was passiert mit vorhandenen Plänen und Bauakten?
Vorhandene Bauunterlagen können eine wichtige Grundlage für die Erstellung darstellen.
Je nach Objekt können ältere Pläne, Baubewilligungen, Fertigstellungsanzeigen oder andere Unterlagen vorhanden sein.
- • vorhandene Pläne
- • Baubewilligungen
- • Fertigstellungsanzeigen
- • Benützungsbewilligungen
- • Bestandspläne
- • frühere Umbauunterlagen
- • sonstige relevante Dokumente
Digitalisierung
Alte Pläne digital aufbereiten
Bei älteren Gebäuden liegen Unterlagen häufig in unterschiedlichen Formaten und Zuständen vor.
Vorhandene Pläne können – abhängig vom Ausgangsmaterial – digital aufbereitet und als technische Grundlage weiterverwendet werden.
- • Papierpläne
- • Großformatpläne
- • gescannte Pläne
- • vorhandene PDFs
- • Bestandspläne
- • technische Zeichnungen
Nicht jede Vorlage lässt sich automatisch vollständig digitalisieren – die Möglichkeiten hängen vom jeweiligen Ausgangsmaterial ab.
Besichtigung
Vor-Ort-Besichtigung und Erstprüfung
Für die Erstellung eines Bauwerksbuchs kann eine Vor-Ort-Erhebung erforderlich sein.
Dabei werden die für das Bauwerksbuch relevanten Bereiche aufgenommen und dokumentiert. Die Erstprüfung ist nicht automatisch mit einer normalen Immobilienbesichtigung gleichzusetzen.
Erforderliche Prüfleistungen werden mit entsprechend befugten Fachpersonen abgestimmt.
Zielgruppen
Für welche Eigentümer kann das Bauwerksbuch relevant sein?
Die Verpflichtung hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den Daten des jeweiligen Gebäudes ab.
Hausverwaltungen
Bauwerksbuch für Hausverwaltungen
Strukturierte Aufbereitung für die Verwaltung mehrere Objekte.
- • strukturierte Unterlagen
- • klare Dokumentation
- • Übersicht über relevante Prüfungen
- • digitale Ablage
- • nachvollziehbare Bearbeitung
- • Unterstützung bei der Vorbereitung der Registrierung
Eigentümer
Bauwerksbuch für Eigentümer
Sie besitzen ein Wiener Altbaugebäude und wissen nicht, ob und bis wann ein Bauwerksbuch erforderlich ist?
Senden Sie uns die wichtigsten Gebäudedaten und vorhandenen Unterlagen. Wir klären den voraussichtlichen Umfang der nächsten Schritte.
Kosten
Was kostet ein Bauwerksbuch?
Ein pauschaler Preis ist ohne Kenntnis des Gebäudes nicht seriös anzugeben.
Die Kosten hängen unter anderem von Gebäudegröße, Bauart, Anzahl der relevanten Bauteile, vorhandenen Unterlagen, notwendiger Bestandsaufnahme und erforderlichen Prüfleistungen ab.
Individuelles Angebot nach Prüfung des Umfangs
Ablauf
Bauwerksbuch Schritt für Schritt
Sieben Schritte – nachvollziehbar und abgestimmt.
01
Gebäude und Frist klären
Baujahr und maßgebliche Frist werden ermittelt.
02
Unterlagen zusammentragen
Vorhandene Pläne, Baubewilligungen und Unterlagen werden gesichtet.
03
Bestand und relevante Bauteile erfassen
Das Gebäude und die relevanten Bereiche werden aufgenommen.
04
Erforderliche Erstprüfung abstimmen
Prüfleistungen werden mit entsprechend befugten Fachpersonen abgestimmt.
05
Bauwerksbuch erstellen
Erstellung bzw. Zusammenstellung entsprechend dem erforderlichen Umfang.
06
Erstellungs- und Prüfbestätigungen vorbereiten
Die erforderlichen Bestätigungen werden aufbereitet.
07
Registrierung vorbereiten bzw. durchführen
Unterstützung bei der Registrierung durch die dafür zuständige Person bzw. Eigentümerseite.
Registrierung
Bauwerksbuch registrieren
Die Stadt Wien führt eine Bauwerksbuchdatenbank.
Für die Registrierung werden insbesondere die Erstellungsbestätigung und – bei bestehenden Gebäuden – die Bestätigung über die erstmalige Überprüfung benötigt.
Das eigentliche Bauwerksbuch muss bei der normalen Registrierung nicht als Dokument hochgeladen werden.
Regional
Bauwerksbuch in Wien
ETB unterstützt Eigentümer und Hausverwaltungen bei Bauwerksbuch-Themen im gesamten Wiener Stadtgebiet.
Verknüpfte Leistungen
Passende technische Leistungen
Übersicht der zugehörigen Planungs- und Beratungsleistungen.
FAQ
Häufige Fragen zum Bauwerksbuch Wien
Was ist ein Bauwerksbuch?
Das Bauwerksbuch dient der strukturierten Dokumentation bestimmter sicherheitsrelevanter Bauteile und des Gebäudezustands. Es schafft eine Grundlage für die regelmäßige Überprüfung und dokumentierte Erhaltung.
Wer braucht ein Bauwerksbuch in Wien?
Für viele Wiener Gebäude besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Ob ein konkretes Gebäude betroffen ist, sollte anhand der Gebäudedaten und der geltenden Wiener Bauordnung geprüft werden.
Welche Frist gilt für Gebäude vor 1919?
Für Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden, ist die Registrierung bis 31.12.2027 vorgesehen.
Welche Frist gilt für Gebäude von 1919 bis 1944?
Für Gebäude, die zwischen 1. Jänner 1919 und 1. Jänner 1945 errichtet wurden, ist die Registrierung bis 31.12.2030 vorgesehen.
Was gilt bei einem Neubau?
Bei den gesetzlich erfassten Neubaumaßnahmen ist das Bauwerksbuch im Zusammenhang mit der Fertigstellungsanzeige zu erstellen und zu registrieren.
Was gilt bei einem Zubau?
Bei den gesetzlich erfassten Zubaumaßnahmen ist das Bauwerksbuch im Zusammenhang mit der Fertigstellungsanzeige zu erstellen und zu registrieren.
Was gilt bei einem Umbau?
Bei den gesetzlich erfassten Umbaumaßnahmen ist das Bauwerksbuch im Zusammenhang mit der Fertigstellungsanzeige zu erstellen und zu registrieren.
Welche Gebäude sind ausgenommen?
Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit nicht mehr als 50 m² bebauter Grundfläche sind ausgenommen.
Ist das Baujahr des ursprünglichen Gebäudes entscheidend?
Für bestehende Gebäude ist das Jahr der Ersterrichtung maßgeblich; spätere Zu- oder Umbauten ändern dieses maßgebliche Errichtungsjahr nicht.
Was muss im Bauwerksbuch enthalten sein?
Typischerweise Baubewilligungen, Fertigstellungsanzeigen, relevante Bauteile, Prüfintervalle, Prüfergebnisse und das Verzeichnis der Baugebrechen.
Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen?
Die Stadt Wien nennt insbesondere entsprechend befugte Ziviltechniker*innen, Baumeister*innen sowie gerichtlich beeidete Sachverständige.
Wer darf die erstmalige Überprüfung durchführen?
Für die erstmalige Überprüfung gelten besondere Anforderungen an die fachliche Befugnis und Unabhängigkeit.
Muss das Bauwerksbuch registriert werden?
Ja. Die Registrierung erfolgt über die Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien.
Muss das komplette Bauwerksbuch hochgeladen werden?
Nein. Das eigentliche Bauwerksbuch muss bei der normalen Registrierung nicht als Dokument hochgeladen werden.
Welche Unterlagen werden für die Registrierung benötigt?
Insbesondere die Erstellungsbestätigung und – bei bestehenden Gebäuden – die Bestätigung über die erstmalige Überprüfung.
Was passiert, wenn alte Pläne fehlen?
Fehlende Pläne können im Rahmen einer Bestandsaufnahme neu erstellt werden. Vorhandene Unterlagen können digital aufbereitet werden.
Wie lange dauert die Erstellung?
Der Zeitaufwand hängt vom Gebäude, den Unterlagen und dem erforderlichen Leistungsumfang ab.
Was kostet ein Bauwerksbuch?
Ein pauschaler Preis ist ohne Kenntnis des Gebäudes nicht seriös anzugeben. Die Kosten hängen unter anderem von Gebäudegröße, Bauart und erforderlichem Aufwand ab.
Sie sind Eigentümer eines Wiener Gebäudes?
Senden Sie uns Baujahr, Adresse bzw. Bezirk, Gebäudetyp und vorhandene Unterlagen. Wir prüfen gemeinsam, welche nächsten Schritte für das Bauwerksbuch erforderlich sind.
Projektanfrage
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Vorhaben
Je genauer die ersten Angaben sind, desto besser können wir Umfang und nächste Schritte einschätzen. Vorhandene Pläne oder Fotos können Sie direkt mitsenden.
ETB Hoch- und Tiefbau GmbH
Miesenbach 15
3270 Scheibbs, Niederösterreich
Offizielle Quellen
Rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen
Verlinkt werden ausschließlich offizielle Informationen der Stadt Wien.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die Informationen der zuständigen Behörde.